AGBs 2024

1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünften etc. zwischen der BSIX GmbH und ihrem Auftraggeber. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart schuldet die Auftragnehmerin die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht jedoch den Erfolg.

2. Angebote der Auftragnehmerin beruhen auf den der Auftragnehmerin durch den Auftraggeber erteilten Auskünften; sie sind bis zum Vertragsschluß freibleibend und durch die Auftragnehmerin jederzeit widerruflich.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, daß die Auftragnehmerin alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind, rechtzeitig vor Beginn der Auftragsausführung erhält. Dies gilt auch für solche Vorgänge oder Umstände, die erst nach Beginn der Tätigkeit bekannt werden und der Auftragnehmerin dann unverzüglich bekannt zugeben sind. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, sämtliche ihr durch den Auftraggeber bekannt gegebenen Informationen vertraulich zu behandeln. Soweit über die Art und Weise der Ausführung des Auftrages keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde, kann die Auftragnehmerin die Dienstleistung in der Art und Weise erbringen, wie sie es zur Erfüllung des Auftrages für zweckmäßig halten darf.

Soweit der Auftraggeber seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist, kann er hinsichtlich sich hieraus ergebender Schäden oder Mängeln der Dienstleistung der Auftragnehmerin keine Rechte herleiten, soweit nicht die Auftragnehmerin aus anderen Gründen haftet.

4. Alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung durch die Auftragnehmerin erstellten Dokumente wie beispielsweise Berichte, Gutachten, Dienstpläne, Angebote, Rechnungen etc. sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln.

5. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer zugelassener und zuverlässiger Unternehmen zu bedienen; sie wird in diesem Fall den Auftraggeber informieren.

II. Mängelansprüche
1. Der Auftraggeber hat Beanstandungen jeder Art hinsichtlich der vertragsgemäßen Leistungen der Auftragnehmerin unverzüglich schriftlich der Auftragnehmerin mitzuteilen. Ist Abhilfe aufgrund verspäteter Mitteilung etwaiger Beanstandungen nicht möglich, kann der Auftraggeber Rechte aus derartigen verspäteten Beanstandungen gegenüber der Auftragnehmerin nicht herleiten.

2. Im Falle berechtigter Beanstandungen des Auftraggebers ist die Auftragnehmerin zunächst verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen. Ein Recht zur vorzeitigen Vertragsauflösung steht dem Auftraggeber erst dann zu, wenn die Auftragnehmerin trotz wiederholter oder grober Verstöße gegen ihre vertraglichen Pflichten nicht in angemessener Frist für Abhilfe sorgt.

III. Haftung
1. Die Auftragnehmerin hat hinsichtlich von ihr verursachter Schäden eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Haftpflichtversicherungs-bedingungen und die Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von Überwachungs-Unternehmern zugrunde liegen.

2. Die Auftragnehmerin haftet für die vorstehend genannten Haftungshöchstgrenze übersteigende Schäden nur, sofern Schäden von der Auftragnehmerin, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, bei Verträgen mit Verbrauchern darüber hinaus auch für fahrlässige Verursachung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, derartige Schadenersatzansprüche unverzüglich geltend zu machen und der Auftragnehmerin unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen oder treffen zu lassen. Soweit die Aufklärung des Schadens durch einen Verstoß des Auftraggebers gegen diese Verpflichtung erschwert wird oder unmöglich wird, geht dies zulasten des Auftraggebers. Dies gilt in gleicher Weise für Schäden oder Schadensteile oder Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Schaden oder der Schadenfeststellung, die dadurch entstehen, daß der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt.

IV. Zahlungen
1. Die vertraglich vereinbarten Zahlungen sind durch den Auftraggeber nach Rechnungsstellung sofort fällig und grundsätzlich binnen 14 Tagen an die Auftragnehmerin zu leisten. Ist der Zahlungseingang vier Wochen nach Rechnungszugang nicht erfolgt, ist der Auftraggeber auch ohne Mahnung verpflichtet, Verzugszinsen entsprechend der gesetzlichen Regelung zu zahlen. Der Auftragnehmerin bleibt vorbehalten, einen höheren Zins- oder Verzugsschaden geltend zu machen.

2. Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftraggeber sind nur zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Gerät der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, ihre Leistungen bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers einzustellen, ohne daß der Auftraggeber für die Zeit der berechtigten Leistungseinstellung von seiner Zahlungsverpflichtung oder seinen vertraglichen Verpflichtungen im übrigen frei wird. Die Auftragnehmerin wird dem Auftraggeber eine derartige Leistungseinstellung schriftlich ankündigen.

V. Preisanpassung
1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Entgelte bei einer Veränderung der Lohn- oder Lohnnebenkosten anzupassen. Die Anpassung hat dabei in der Weise zu erfolgen, daß die der vertraglichen Vereinbarung zugrundeliegenden Nettoentgelte um den Betrag anzupassen sind, um den sich durch die Veränderung der Lohn- bzw. Lohnnebenkosten die Selbstkosten für die Ausführung des Auftrages geändert haben.

2. Diese Preisanpassung kann erstmals 12 Monate nach Vertragsabschluß erfolgen und danach jeweils erneut in weiteren 12-monatigen Abständen.

3. Soweit eine Preisanpassung eine Erhöhung der zuvor geltenden vertraglichen Entgelte von 10 % oder mehr beinhalten sollte, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag vorzeitig mit einer Frist von drei Tagen zu kündigen.

4. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Beginn der Auftragsausführung, so hat er der Auftragnehmerin die für die Vorbereitung des Auftrags entstandenen Kosten zu ersetzen. Erfolgt die Kündigung weniger als sieben Tage vor Beginn der Auftragsausführung, ist der Auftraggeber zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts verpflichtet, sofern er nicht nachweist, daß ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.

VI. Sonstiges
1.Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts.

2. Erfüllungsort ist Hamburg (Germany).

3. Als Gerichtsstand wird, soweit es sich nicht um Verträge mit Verbrauchern handelt, Hamburg (Germany) vereinbart. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, daß der Auftraggeber nach Vertragsschluß Sitz, Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt.

4. Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwa entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur als vereinbart, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.

5. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

6. Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, so wird die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

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